Neue Prospektpflicht: KMU profitieren

Insider Nº206 / 19 23.7.2019 News

Wie du vielleicht weißt, hat der National- und Bundesrat kürzlich das Kapitalmarktgesetz 2019 beschlossen. Außerdem ist die Prospektverordnung der Europäischen Union seit 21. Juli 2019 in Kraft. Das heißt, österreichische Wertpapier-Emissionen (zum Beispiel Anleihen) unterliegen künftig erst ab fünf Millionen Euro einer Prospektpflicht. Von zwei bis fünf Millionen Euro ist ein „Light“-Prospekt (nur ein paar Seiten) vorgesehen, der von der Finanzmarktaufsicht (FMA) geprüft wird. Für KMU ist das eine große Erleichterung, sie können sich jetzt einfacher (finde ich gut!) am Kapitalmarkt finanzieren.

Alles unter zwei Millionen Euro (ab 250.000 Euro) fällt übrigens unter das Alternativ-Finanzierungsgesetz (AltFG), benötigt nur ein Informationsblatt (klick hier) und wird nicht von der FMA geprüft.

Deutschland hat die Schwelle bei der Obergrenze von acht Millionen Euro festgelegt. „Natürlich wäre es besser gewesen, wenn Österreich auch die acht Millionen ausgenutzt hätte“, sagt mir Kapitalmarkt-Experte Gernot (Wilfling) von Müller Partner Rechtsanwälte. Wenn du Michael und mich fragst, ist aber alles besser als vor dem AltFG (gibts seit 2015), damals lag die Schwelle für Prospektpflicht bei 250.000 Euro!

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