Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist schon gefinkelt. Stell dir vor, sie hat zwei Privatanleger zu Geldstrafen in Höhe von 15.000 Euro sowie 6.000 Euro wegen Insiderhandels (Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung) verurteilt. Beide haben Aktien eines börsennotierten Unternehmens gekauft, von dem sie wussten (ich vermute, sie waren beide dort angestellt), dass es ein nicht-börsennotiertes Unternehmen übernehmen wird. Der Gewinn von 6.648 Euro und 1.300 Euro wurde ebenfalls eingezogen.
Hast du gewusst, dass Finanzdienstleister „suspicious transactions“ deines Depots (und deiner Orderbücher) der FMA melden müssen? Durch so eine Meldung ist die FMA den Bösewichten auf die Schliche gekommen. Cool! Ab einer Million Euro Einsatz wird der Beschuldigte übrigens strafrechtlich verfolgt. Darunter kostet es den zwei- bis fünffachen Gewinn. Die Strafe kann aber auch viel höher sein, sagt mir FMA-Sprecher Klaus (Grubelnik), je nach Verwerflichkeit der Tat.