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Scheingeschäfte: FMA straft Privatanleger

Insider Nº405 / 20 8.9.2020 News

Die Finanzmarktaufsicht hat kürzlich zwei Privatanleger wegen Verstößen gegen die Marktmissbrauchsverordnung (wegen „Crossings“)  zu Geldstrafen von 600 Euro verurteilt. Wie du sicher weißt, haben „Crossings“ keinen wirtschaftlichen Hintergrund, da gleichzeitig Kauf- und Verkaufsaufträge zum gleichen Kurs aufgegeben werden. Kapitalmarktaffine Kleinanleger versuchen durch „Crossings“ ihre Steuern zu optimieren. Diese Art von Scheingeschäft wird als Marktmanipulation angesehen und von der Finanzmarktaufsicht (FMA) geahndet.  Crossings werden sehr schnell vom System ausfindig gemacht, sagt mir FMA-Sprecher Klaus (Grubelnik). Also lieber Finger weg von dieser Praktik.

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