Du weißt bestimmt, dass einige prominente Anwälte in den Aufsichtsräten der börsennotierten Unternehmen sitzen. Und gleichzeitig zusätzlich Mandate für das beaufsichtigte Unternehmen betreuen. Das sorgt in der Branche schon lange für geteilte Lager: die einen haben kein Problem damit, für die anderen ist es unvereinbar, lese ich im neuen Börsianer Rechts-Journal (klick hier). Eine der bekanntesten ist Edith (Hlawati), derzeit Öbag-Chefin und lange Jahre Partnerin der Kanzlei Cerha Hempel, die in den Aufsichtsräten der Verbund AG, OMV AG und Telekom Austria AG sitzt sowie lange bei der Österreichischen Post AG im Gremium war. Aufsichtsrats-Urgesteine sind auch Anwälte Nikolaus (Ankershofen) bei der Mayr-Melnhof Karton AG (seit 2010) sowie Georg (Riedl) bei der AT&S AG (seit 1999). Wobei Georg strikt trennt:
„Als Aufsichtsrat muss man gegenüber dem Vorstand manchmal auch hart auftreten. Ob man das als Berater ähnlich forsch tut?“
Eine Umfrage auf der Plattform Linkedin hat ergeben, dass 88 Prozent die Doppelrolle der Anwälte aus Compliance-Gründe ablehnen. Einzelne Kanzleien wie Fellner Wratzfeld (FWP), schließen solche Mandaten für Mitarbeiter in den internen Regeln komplett aus, um einen Interessenkonflikt zu vermeiden, wie mir Partner Markus (Fellner) erzählt.