Die Krux mit der Ad-hoc-Pflicht steht nach einer Presseaussendung der FACC AG seit gestern wieder im Rampenlicht. Der erfreuliche Airbus-Großauftrag in Höhe von 230 Millionen Euro führte bei der FACC-Aktie zu einem Kursanstieg von rund zwölf Prozent. Das wiederum rief die Finanzmarktaufsicht auf den Plan, die sich alle Auffälligkeiten ansieht. War der Deal nun eine kursrelevante Insidermeldung und daher ad-hoc-pflichtig?
Kapitalmarktrechtler sagen mir, dass die Ad-hoc-Pflicht in einen Graubereich fällt, Unternehmen dürfen sich aber durchaus auf vergangene Meldungen berufen. Den weitaus größeren Großauftrag von Airbus in Höhe von 500 Millionen Euro im September 2017 gab die FACC AG auch über eine Pressemitteilung bekannt, von Ad-hoc-Pflicht oder großen Kurssprüngen war damals keine Rede. Demnach hat die FACC AG richtig gehandelt.
Wieder ein positives Beispiel, dass die "Furcht vor den Chinesen" weit überzogen ist. China ist eine Herausforderung für Europa, mit dem Ziel Partner zu werden.
Airbus-Großauftrag: 100 neue Jobs bei FACC, Aktie im Aufwindhttps://t.co/Vwzma9pJyo
— Günter Eichhübl (@eichhubl) July 17, 2018
Zukünftig gehe ich davon aus, dass die FACC AG nach dem gestrigen Kursgewinn der Aktie Großaufträge aber per Ad-hoc melden muss. Ich würde mir wünschen, dass Unternehmen mehr Rechtssicherheit im Falle der Ad-hoc-Pflicht bekommen. Das Gesetz gehört reformiert!