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FACC: Die Krux mit der Ad-hoc-Pflicht

Insider Nº219 / 18 18.7.2018 News

Die Krux mit der Ad-hoc-Pflicht steht nach einer Presseaussendung der FACC AG seit gestern wieder im Rampenlicht. Der erfreuliche Airbus-Großauftrag in Höhe von 230 Millionen Euro führte bei der FACC-Aktie zu einem Kursanstieg von rund zwölf Prozent. Das wiederum rief die Finanzmarktaufsicht auf den Plan, die sich alle Auffälligkeiten ansieht. War der Deal nun eine kursrelevante Insidermeldung und daher ad-hoc-pflichtig?

Kapitalmarktrechtler sagen mir, dass die Ad-hoc-Pflicht in einen Graubereich fällt, Unternehmen dürfen sich aber durchaus auf vergangene Meldungen berufen. Den weitaus größeren Großauftrag von Airbus in Höhe von 500 Millionen Euro im September 2017 gab die FACC AG auch über eine Pressemitteilung bekannt, von Ad-hoc-Pflicht oder großen Kurssprüngen war damals keine Rede. Demnach hat die FACC AG richtig gehandelt.

Zukünftig gehe ich davon aus, dass die FACC AG nach dem gestrigen Kursgewinn der Aktie Großaufträge aber per Ad-hoc melden muss. Ich würde mir wünschen, dass Unternehmen mehr Rechtssicherheit im Falle der Ad-hoc-Pflicht bekommen. Das Gesetz gehört reformiert!

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