Wie ich lese, hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) der Raiffeisenbank Reutte eine Strafe von über 35.000 Euro aufgebrummt. Das ist ganz schön viel für eine Regionalbank. Der Grund für die harte Sanktion war ein Verstoß gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz und die delegierte Verordnung.
Wie du vielleicht weißt, muss bei der Veranlagung von Geldern für normal eine Geeignetheitserklärung an den Kunden übermittelt werden (damit kann der Kunde nachvollziehen, ob und warum die Veranlagungsempfehlung passend ist). Die FMA kam zum Schluss, dass die Bank genau das aber systematisch nicht getan hat und deswegen Vorschriften bei den Berichtspflichten verletzt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig. Die Tiroler Giebelkreuzler müssen also blechen.