© Börsianer

EU-Recht: Interessenskonflikt bei Übernahmekommission

Insider Nº355 / 21 9.9.2021 News

Der Aufbau der österreichischen Übernahmekommission ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar, lese  ich in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Sie überwacht den Kapitalmarkt, ist Ankläger und Richter zugleich – das ist nicht nur für mich Interessenskonflikt. Deshalb erfülle die Kommission nicht die Anforderung an ein „unabhängiges und unparteiisches Gericht“ (verankert in Art. 47 der EU-Grundrechtecharta).

„Wir schätzen die Übernahmekomission sehr, weil dort die geballte übernahmerechtliche Fachkompetenz des Landes sitzt. Die Institution in Frage zu stellen, wäre die falsche Schlussfolgerung aus dem EuGH-Urteil und würde dem Kapitalmarkt schaden“, sagt mir Sascha (Hödl), Partner bei Schönherr Rechtsanwälte.

Was also tun? Sascha schlägt eine gerichtliche Nachprüfung der Entscheidungen der Übernahmekommission vor, zum Beispiel durch einen eigenen Senat im Oberlandesgericht Wien.

„Das würde ihre Position als übernahmerechtliche Aufsichtsbehörde am Kapitalmarkt stärken“, findet er.

Österreich ist jetzt gefordert, das Übernahmegesetz zu überarbeiten. Ich finde es starken Tobak, dass das erst jetzt festgestellt wird.

Die Übernahmekommission lässt mir ausrichten, dass sie die Entscheidung zur Kenntnis nimmt und jetzt weitere Schritte analysiert.

Erfolgreich: Hypo OÖ platziert ersten Green Bond
Finanzbildung stärken!
GIB MIR EINEN TIPP! Du hast eine heiße Story vom österreichischen Markt? Dann teile sie unverzüglich mit mir!
Überraschung: Lenzing-Chef Doboczky sagt Tschüß
WERBUNG
EU-Green Bonds: Was sie darüber wissen müssen

Jetzt Abonnieren

LINKEDIN RSS FEED
x

WHISTLEBLOWER

Du hast eine heiße Story? Dann gib mir einen Tipp! Sende mir Texte, Fotos oder ein Video mit kurzer Beschreibung (Was? Wer? Wann? Wie? Wo?). Deine Daten werden verschlüsselt. Oder per E-Mail an: whistleblower(at)derboersianer.com
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.