Das seit Oktober 2016 geplante Delisting der Frauenthal Holding AG findet nun (vorerst) doch nicht statt. Grund dafür ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Wie ich dir berichtet habe, hat dieser in Sachen BWT AG entschieden, dass ein Börsenabgang durch Verschmelzung mit einem nicht börsenotierten Tochterunternehmen (die Frauenthal Holding AG wollte das genauso machen) unzulässig ist. Dadurch würden die Aktionäre nämlich um ihre Barabfindung umfallen. Die Investoren werden sich freuen. Der Frauenthal-Vorstand weniger, für das Unternehmen rechnet sich eine Börsenotierung (wie für viele andere) aufgrund der strengen Berichtspflichten und steigenden regulatorischen Anforderungen einfach nicht mehr.
Frauenthal legt Börseabgang auf Eis https://t.co/DSqT3KjRPN
— DiePresse Eco (@DiePresse_Eco) July 26, 2017
Gut, dass mit dem „Börsegesetz 2018“, wie ich dir berichtet habe, zukünftig klarere Regelungen für Delistings herrschen.