Der Kampf um die Börsennotierung der Österreichischen Staatsdruckerei Holding AG (hatte dir berichtet) ist zu Ende. Ich weine der Druckerei nicht nach, denn wer am Mindeststreubesitz von zwei Prozent scheitert hat an der Börse nichts verloren.
Rechtsmittel gegen den Widerruf zum amtlichen Handel will die Österreichische Staatsdruckerei keine erheben. Das Abflugticket von der Wiener Börse ist für den 13. März 2020 (ein Freitag) gebucht. Solltest du Aktien der Druckerei in deinem Portfolio besitzen, kannst du diese bis dahin noch börslich handeln. Wenn du sie nostalgisch behalten möchtest darfst du aber auch nach dem Delisting die jährliche Hauptversammlung besuchen und dir Dividenden auszahlen lassen.