Der Verfassungsgerichtshof hat das seit Jänner 2018 geltende Verbot von Bankomatgebühren als verfassungswidrig erachtet. Ab sofort müssen Banken die Behebungsgebühren von Drittanbietern also nicht mehr an ihre Kunden rückerstatten. Dafür müssen die österreichischen Banken die Entgelte für Bankomatabhebungen mit den Karteninhabern „im Einzelnen“ aushandeln. Konkret also verschiedenen Tarifmodelle anbieten.
Ich finde diese Entscheidung gut. Der Markt regelt solche Organismen ohnehin selbst. Wichtig ist, dass für Konsumenten klar erkennbar sein muss, wo und wieviel Gebühr erhoben wird. Außerdem braucht es innovative Lösungen für ländliche Gebiete, dort rechnen sich Bankomaten für den Anbieter aktuell kaum. Vielleicht sollte man aber auch einfach über eine bargeldlose Zukunft nach dem Vorbild Schwedens nachdenken. Was meinst du?
Der VfGH hebt das Verbot der Bankomatgebühren teilweise auf: Banken müssen die Gebühr, die ein anderer Bankomatbetreiber für eine Abhebung verrechnet, nicht selbst tragen, sondern können sie dem Karteninhaber verrechnen. https://t.co/2NEhAqoRoD
— Georg Renner (@georg_renner) October 12, 2018
Andererseits, so lange man selbst in der Mariahilferstraße in Wien nicht in allen Geschäften bargeldlos zahlen kann, sind solche Diskussionen auch wieder müßig.