Die Erste Asset Management wurde jetzt von der Finanzmarktaufsicht zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Die Fondsgesellschaft hatte bei drei Fonds gegen den Paragraph 80, Absatz 1, des Investmentfondsgesetzes verstoßen. Darin steht, dass die Verwaltungsgesellschaft auf Rechnung des Fondsvermögens keinen Kredit aufnehmen darf, es sei denn, er ist vorübergehend und überschreitet eine gewisse Grenze (Details findest du auf Seite 87) nicht. Die Fonds haben diese Kreditgrenze anscheinend überschritten. Nun ist die Strafe ja wirklich ein Klacks. Das kommt daher, dass die FMA Strafmilderung gewährt, falls der Beklagte keine Rechtsmittel einlegt.
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