© Börsianer

Scheingeschäfte: FMA straft Privatanleger

Insider Nº405 / 20 8.9.2020 News

Die Finanzmarktaufsicht hat kürzlich zwei Privatanleger wegen Verstößen gegen die Marktmissbrauchsverordnung (wegen „Crossings“)  zu Geldstrafen von 600 Euro verurteilt. Wie du sicher weißt, haben „Crossings“ keinen wirtschaftlichen Hintergrund, da gleichzeitig Kauf- und Verkaufsaufträge zum gleichen Kurs aufgegeben werden. Kapitalmarktaffine Kleinanleger versuchen durch „Crossings“ ihre Steuern zu optimieren. Diese Art von Scheingeschäft wird als Marktmanipulation angesehen und von der Finanzmarktaufsicht (FMA) geahndet.  Crossings werden sehr schnell vom System ausfindig gemacht, sagt mir FMA-Sprecher Klaus (Grubelnik). Also lieber Finger weg von dieser Praktik.

Commerzialbank: Makabere Enthüllungen
Compounder-Aktien: Qualität, die sich bewährt
GIB MIR EINEN TIPP! Du hast eine heiße Story vom österreichischen Markt? Dann teile sie unverzüglich mit mir!
FMA ist strenger: Bafin-Mitarbeiter zockten mit Wirecard
WERBUNG
EU-Green Bonds: Was sie darüber wissen müssen

Jetzt Abonnieren

LINKEDIN RSS FEED
x

WHISTLEBLOWER

Du hast eine heiße Story? Dann gib mir einen Tipp! Sende mir Texte, Fotos oder ein Video mit kurzer Beschreibung (Was? Wer? Wann? Wie? Wo?). Deine Daten werden verschlüsselt. Oder per E-Mail an: whistleblower(at)derboersianer.com
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.