Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der Erste Asset Management (EAM) eine Strafe in Höhe von 32.000 Euro aufgebrummt. Die Sanktion richtet sich gegen mehrere kleine Grenzverletzungen der Fondsgesellschaft und die verspätete Meldung eines Rechenschaftsberichts an die FMA im Jahr 2018, hat mir EAM-Pressesprecher Paul (Severin) erzählt. Das sei „alles andere als erfreulich“, aber die Grenzüberschreitungen hätten „keine materiellen Auswirkungen auf die Fonds“ gehabt. Jeden Tag führe die EAM rund 40.000 Grenzüberprüfungen durch, betont Paul, und es handle sich „um kleine Überschreitungen von etwa 0,05 Prozent“. Er kritisiert, dass das Strafmaß an der Unternehmensgröße festgemacht wird – im Fall der EAM wird die Erste Group Bank AG als Referenzmaß herangezogen.
Die EAM hatte zuvor Beschwerde gegen die Sanktion eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Straferkenntnis der FMA zwar bestätigt, das Strafmaß aber auf 32.000 Euro herabgesetzt.