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154.000 Euro: Hohe Strafe für Wiener Privatbank

Exklusiv Insider Nº272 / 21 8.7.2021 News

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Wiener Privatbank SE rechtskräftig zur Zahlung einer Geldstrafe von 154.000 Euro verdonnert, weil sie gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz verstoßen hat. Konkret wurde bei einem Hochrisikokunden die erforderliche Sorgfaltspflicht nicht eingehalten und die „Feststellung und Überprüfung sämtlicher Eigentümer“ unterlassen. Bei Kunden in der höchsten Risikoklasse muss eine Bank regelmäßig

„Informationen über die Identität aktualisieren und tatsächliche Transaktionen plausibilisieren und überprüfen“, sagt mir FMA-Sprecher Klaus (Grubelnik).

Die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Banken. Ich habe natürlich bei der Wiener Privatbank SE nachgefragt, die Bank kommentiert mir die Strafe wie folgt:

„Die Strafe hat ihren Ursprung in festgestellten Mängeln im Rahmen einer ordentlichen Vor-Ort-Prüfung der FMA im Jahr 2018 und bezieht sich auf Dokumentationserfordernisse; beim betroffenen Kunden selbst bestand kein Verdacht auf Geldwäscherei. Der Kunde wurde zuvor von einer anderen Bank übernommen.“

Eigentlich ein Wahnsinn, wie lange sich solche Strafen ziehen können!

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