© Börsianer

Insiderhandel: FMA straft Privatanleger

Insider Nº222 / 22 28.6.2022 News

Mir ist aufgefallen, dass die Finanzmarktaufsicht (FMA) zuletzt mehrmals Privatpersonen (klick hier) wegen Insiderhandels oder der Weitergabe von Insiderinformationen zu hohen Geldstrafen verurteilt hat. Die Namen werden dabei grundsätzlich nicht veröffentlicht. Die FMA darf seit 2016 bei einem Kapitaleinsatz bis zu einer Million Euro persönlich strafen, bei über eine Million Euro muss sie den Fall an die Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) weiterleiten. Seit 2016 wurden insgesamt 15 Fälle an die WKSta weitergeleitet! 2020 und heuer gab es insgesamt sechs Fälle, bei denen die FMA Strafen in Höhe von insgesamt 253.600 Euro verhängt hat.

Auffällige Deals werden über die automatische Handelsüberwachung der Wiener Börse gefiltert. Die FMA hat aber zusätzlich auch eine eigene Überwachung, die den außerbörslichen Handel miteinschließt, und sie arbeitet international zusammen. Alle Alarmmeldungen werden geprüft, erst bei bestätigtem Verdacht muss die zuständige Bank den Namen herausgeben.

Krise in der Krise: Bitpanda wirft ein Viertel der Belegschaft raus
Addiko mit Spezialbank­strategie
GIB MIR EINEN TIPP! Du hast eine heiße Story vom österreichischen Markt? Dann teile sie unverzüglich mit mir!
Wiener Börse: Abgänge stehen bevor
WERBUNG
EU-Green Bonds: Was sie darüber wissen müssen

Jetzt Abonnieren

LINKEDIN RSS FEED
x

WHISTLEBLOWER

Du hast eine heiße Story? Dann gib mir einen Tipp! Sende mir Texte, Fotos oder ein Video mit kurzer Beschreibung (Was? Wer? Wann? Wie? Wo?). Deine Daten werden verschlüsselt. Oder per E-Mail an: whistleblower(at)derboersianer.com
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.