Mir ist aufgefallen, dass die Finanzmarktaufsicht (FMA) zuletzt mehrmals Privatpersonen (klick hier) wegen Insiderhandels oder der Weitergabe von Insiderinformationen zu hohen Geldstrafen verurteilt hat. Die Namen werden dabei grundsätzlich nicht veröffentlicht. Die FMA darf seit 2016 bei einem Kapitaleinsatz bis zu einer Million Euro persönlich strafen, bei über eine Million Euro muss sie den Fall an die Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) weiterleiten. Seit 2016 wurden insgesamt 15 Fälle an die WKSta weitergeleitet! 2020 und heuer gab es insgesamt sechs Fälle, bei denen die FMA Strafen in Höhe von insgesamt 253.600 Euro verhängt hat.
Auffällige Deals werden über die automatische Handelsüberwachung der Wiener Börse gefiltert. Die FMA hat aber zusätzlich auch eine eigene Überwachung, die den außerbörslichen Handel miteinschließt, und sie arbeitet international zusammen. Alle Alarmmeldungen werden geprüft, erst bei bestätigtem Verdacht muss die zuständige Bank den Namen herausgeben.