Das Bundesverwaltungsgericht hat der Bank für Gemeinwohl (BfG) einen weiteren Strich durch die Rechnung gemacht. Wie du vielleicht weißt, hat das Vorstandsteam Fritz (Fessler) und Peter (Zimmerl) eine Säumnisbeschwerde gegen die Finanzmarktaufsicht (FMA) eingereicht. Du erinnerst dich bestimmt: Die BfG hatte der FMA vorgeworfen, nicht fristgerecht auf den Banklizenz-Antrag vom September 2017 reagiert zu haben.
Die Beschwerde wurde nun vom Gericht zurückgewiesen. (Kannst du hier nachlesen.) Die Entscheidung, um die seit September 2017 angestrebte Konzession als Zahlungsinstitut, wird damit erneut verschoben. Fritz und Peter hoffen nun, Mitte Mai ein endgültiges Urteil zu erhalten. Und zwar von der FMA, denn dort liegt der Fall nun wieder in der Begutachtung.
Und dabei sollte diese Konzession nur ein Etappensieg sein. Eigentlich versucht die in Gründung befindliche Genossenschaftsbank mit ethischer Ausrichtung schon lange eine Lizenz als Vollbank zu erhalten. Das dafür benötigte Kapital von zwölf Millionen Euro liegt aber noch in weiter Ferne. Bis jetzt haben etwa 6.000 Genossenschaftsmitglieder rund vier Millionen Euro zusammengetragen.