Die Finanzmarktaufsicht (FMA) bleibt bei der Euram Bank AG in Sachen Geldwäscheprävention hart. Ich hatte dir im Jänner 2024 von den FMA-Sanktion (klick hier) gegen die Bank berichtet. Den Einspruch beim Bundesverwaltungsgerichtshof (Euram Bank will Aufhebung des Neugeschäftsverbots erreichen) hat die FMA jetzt folgend beantwortet:
„Im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens hat die FMA festgestellt, dass die gravierenden Gesetzesverstöße im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, die zu dem ursprünglichen Bescheid geführt haben, weiterhin bestehen und nicht behoben wurden.“
Euram-Sprecherin Sonja (Illigasch), die im Jänner noch mit Ende des ersten Quartals mit einer positiven Re-Evaluierung durch die FMA gerechnet hatte, berichtet mir dennoch von Fortschritten, ganz am Ziel sei man aber noch nicht:
„Sämtliche Prozesse, Daten und Dokumentationen wurden geprüft und re-evaluiert, Personalressourcen und technische Ressourcen wurden aufgestockt, die IT-technische Ausstattung und Synchronisation aller relevanten Systeme und Datenbanken wurde optimiert und erweitert. Wir sind zuversichtlich, dass die finale Prüfung der FMA positiv ausfallen wird“, sagt mir Illigasch.
FMA und Euram Bank AG treffen sich demnächst am Gericht. Ich halte die Daumen, dass das für alle zufriedenstellend gelöst wird.