Eine relativ deftige Buße in Höhe von 52.500 Euro spricht die Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen die European American Investment Bank AG (Euram Bank) aus. Grund sind „Verletzungen von Organisationsvorschriften bei der Erhebung von Kundeninformationen“. Das klingt ein bisserl sperrig, vereinfacht bemängelt die FMA das Layout und den Aufbau der Formulare, mit denen die Euram Bank die Bankkunden der Angemessenheitsprüfung unterzieht. Du weißt schon, da werden Kenntnisse und Erfahrungen zu Finanzprodukten abgefragt.
Die Euram Bank hat Beschwerde gegen das Urteil eingebracht.
„Gleichwohl wir von der Richtigkeit der damals verwendeten Unterlagen überzeugt sind, (deshalb auch das Rechtsmittel), haben wir seit längerem überarbeite Vorlagen in Verwendung“, lässt mir der Vorstand ausrichten.
Ich bin gespannt, ob die Finanzmarktaufseher dem folgen werden.