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Betriebsprüfung: Bankgeheimnis adieu?

Insider Nº535 / 20 9.12.2020 News

Wird es das gute alte Bankgeheimnis, so wie du und ich es kennen, bald nicht mehr geben? Finanzminister Gernot (Blümel) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Meldepflichten des Kontoregisters stark erweitert mit dem Ziel, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufzudecken. Bis jetzt konnte man nur während einer Betriebsprüfung Abfragen tätigen, das soll jetzt auch außerhalb einer Prüfung möglich sein, auch ohne den Betroffenen zu informieren.

Bei einer Kontoregisterabfrage scheinen bisher nur Name, Kontonummer (Finanzkonto und Wertpapierkonto) und Kreditinstitut auf. Jetzt sollen auch Zahlungskonten, Konten im Kreditgeschäft und Schließfächer darunterfallen. Die Kontoeinschau bleibt von der Gesetzesnovelle unberührt. Bei einer Kontoeinschau durch Öffnung des konkreten Kontos (macht die Finanzbehörde) bei der Bank kommt es zur Offenlegung aller kontorelevanten Daten und Vorgänge.

„Eine Kontoeinschau mit Offenlegung der inneren Kontodaten ist weiterhin nur auf richterlichen Beschluss hin möglich“, sagt mir Gerald (Resch), Generalsekretär des Bankenverbands.

Es ist schon interessant. Noch vor einigen Jahren warben die heimischen Kreditinstitute mit Diskretion für die Kunden, da das Bankgeheimnis im Verfassungsrang steht. Die Rechtsanwaltskammer geht davon aus, dass der nun geplante Eingriff einer Verfassungsmehrheit (zwei Drittel) bedürfe.

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