Der Übernahmepoker zwischen Immofinanz AG und S Immo AG wird dreckiger. Jetzt hat sich die Übernahmekommission zu Wort gemeldet und beide Parteien zur Mäßigung aufgefordert (lies hier nach). Außerdem stellte Winfried (Braumann), er ist Vorsitzender des 3. Senats der Übernahmekommission, einige Dinge richtig:
„Die letzten medialen Äußerungen könnten dazu führen, dass es bei Aktionären zu einem unrichtigen oder irreführenden Verständnis der Angebotsunterlage kommt. Mit Beschluss vom 17.05.2021 wurde die Veröffentlichung der Angebotsunterlage nicht untersagt. Das bedeutet jedoch nicht – entgegen der Behauptung der Bieterin –, dass eine Genehmigung oder eine Bestätigung der Transaktionssicherheit für die Angebotsunterlage erteilt wurde.“
Auch zum Angebotspreis, den die S Immo AG als zu niedrig deklarierte (ich hatte dir hier berichtet), äußerste sich Winfried:
„Klarstellend wird festgehalten, dass der Angebotspreis von der Übernahmekommission sowie von den unabhängigen Sachverständigen auf die Gesetzmäßigkeit und somit auf die Erfüllung der übernahmerechtlichen Mindestvoraussetzungen, aber nicht auf seine Angemessenheit geprüft wird. Diese Entscheidung obliegt den Aktionären.“
Für mich ist klar, dass beide Seiten ihr Rechtsverständnis durchsetzen wollen, um die Aktionäre auf ihre Seite zu bringen. Da ist es gut, dass die Übernahmekommission nun als Schiedsrichter fungiert und die Fairness in den Vordergrund stellt. Etwaige Einschaltungen oder Pressegespräche zur Übernahme müssen nun der Kommission gemeldet werden.