Stiftung zu kompliziert: APK beteiligt Mitarbeiter über Verein

Insider Nº422 / 21 4.11.2021 News

Hast du gewusst, dass die APK Pensionskasse AG (APK) auch eine Mitarbeiterbeteiligung (gilt auch für Tochtergesellschaften der APK) besitzt, obwohl sie nicht börsennotiert ist? Sie funktioniert nicht wie bei der Oberbank AG (ich hatte dir berichtet) oder der Voestalpine AG (klick hier) über eine Stiftung, sondern über einen simplen Verein.

„Ein Verein ist im Gegensatz zu einer Stiftung ein niederschwelliges Hindernis, vor allem wenn man keine größere Rechtsabteilung hat, die mit dem Stiftungsrecht vertraut ist“, sagt mir Thomas (Keplinger), Vorstand der APK Vorsorgekasse AG.

Die Vereinsgründung („Interessensvertretung der Mitarbeiter der APK Gruppe“) im Jahr 2010 hat Thomas 20,40 Euro gekostet und ein paar Stunden Arbeit. Ziele waren Steuern sparen und die Identifkationen mit dem Unternehmen zu fördern. Die rund 100 Mitarbeiter besitzen die Aktien und bekommen auch jährlich Dividenden ausgeschüttet, treten aber ihr Stimm- und Fragerecht an den Verein ab, der ihre Interessen auf der Hauptversammlung vertritt. Im Vereinsvorstand sitzen Vertreter des Betriebsrats und der APK Investment-Abteilung.

Bonifikationen werden zu zwei Drittel in Cash und zu einem Drittel in Aktien abgegolten. Mittlerweile besitzen APK-Mitarbeiter rund zwei Prozent der Aktien. Ein Verkauf nach Ausscheiden aus dem Unternehmen regelt ein Syndikatsvertrag, der besagt, dass die Aktien nur an die APK zurückverkauft werden dürfen. Gefällt mir!

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