Die Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV) muss 45.000 Euro blechen. Als Grund lese ich in der FMA-Meldung den „Verstoß gegen Vorschriften in Zusammenhang mit Überwachungspflichten der Depotbank bei der Aufgabenübertragung an Dritte.“ Eine Sprecherin der Bank sagt mir, dass die BTV den größten Zentralverwahrer von Wertpapieren der Welt, „Euroclear“ in Brüssel, nicht ausreichend eigenständig überprüft hätte:
„Es wurde vom Erstgericht – aus Sicht der BTV unzutreffender Weise – ein völliges Unterlassen einer Überprüfungstätigkeit als maßgeblicher Sachverhalt festgestellt.“
Das ließen die BTV-Anwälte nicht auf sich sitzen und reichten beim Verwaltungsgerichtshof Revision ein, sind damit aber kurzerhand abgeblitzt und das Gericht hat das Urteil bestätigt: Die BTV muss zahlen.