Im Abschlussbericht der vom Finanzministerium (BMF) eingesetzten Arbeitsgruppe „Bankenaufsicht“ finden sich zahlreiche Vorschläge (lies hier den ganzen Bericht) zur Verbesserung von Bankprüfungen, Aufsicht, Aufsichtsrat und interner Revision. So sollen noch nicht getestete Vorsitzende und Stellvertreter im Aufsichtsrat bis 2023 eine Fit&Proper-Prüfung nachholen. In einer Fußnote wird allerdings darauf hingewiesen, dass dann
„der Personenkreis für diese Funktion in Frage kommenden Kandidaten nicht mehr groß genug für die Gesamtheit der österreichischen Kreditinstitute sein könnte“.
Wichtig finde ich, dass den Prüfern der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) bei Vor-Ort-Prüfungen mehr Befugnisse zugestanden werden. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) soll die Bankprüfer auch verstärkt auf Verdachtsmeldungen (Whistleblower) hinweisen und einen zweiten zusätzlichen Wirtschaftsprüfer (heißt „Joint Audit“) stichprobenartig engagieren.
Für den Großteil der Vorschläge sind gesetzliche Änderungen notwendig. Ein Anfang ist gemacht. Jetzt geht es an die Umsetzung.