Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen die Vienna Insurance Group AG (VIG), die Wiener Städtische Versicherungen AG und gegen den Wiener Städtische Versicherungsverein eine Geldstrafe von insgesamt rund 680.000 Euro verhängt. Die Unternehmensgruppe hat offenbar die Meldepflicht in Zusammenhang mit Aktien der S lmmo AG, die in Spezialfonds gehalten wurden, versäumt. Dabei wurde die Zehn-Prozent-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien unterschritten, was zur saftigen Sanktion führte.
Die VIG hält dieses Urteil jedoch für ungerechtfertigt und wird den Bescheid bekämpfen.
„Die S Versicherung hatte beim Verkauf der S lmmo AG Aktien, die sie im Direktbestand hatte, Aktien, die in Spezialfonds gehalten wurden, nicht in die Berechnung der Meldeschwellen einbezogen“, sagt VIG-Pressesprecher Wolfgang (Haas).
Die S Immo AG Aktien seien wie gesetzlich vorgeschrieben unmittelbar von der Fondsgesellschaft gemeldet worden, da sie die Stimmrechte innehatte.
„Im Gesetz ist ganz klar geregelt, dass nur Änderungen an den Stimmrechtsanteilen gemeldet werden müssen. Da nur die Fondsgesellschaft die Stimmrechte innehatte, bestand für uns hinsichtlich dieser Stimmrechtsanteile keine Meldepflicht“, sagt Wolfgang.
Für Transparenz habe die Unternehmensgruppe gesorgt, da der Kapitalmarkt rechtzeitig informiert wurde. Die FMA sieht, dies anders und verhängte (nach meinen Aufzeichnungen) in erster Instanz gegen die VIG-Gruppe eine (kumuliert) Rekordstrafe.