Die Österreichische Post AG (Post) wurde von der Datenschutzbehörde zu einer Strafe von 9,5 Millionen Euro verurteilt. Das aktuelle Kontaktformular für datenschutzrechtliche Anfragen würde nicht ausreichen. Sie müsse auch Anfragen per Mail zulassen. Diese immens hohe Strafe will sich die Post nicht gefallen lassen und hat bereits Rechtsmittel eingeleitet. Ich habe für dich mit dem Anwalt der Post, Stefan (Prochaska) von PHH Rechtsanwälte, gesprochen. Dieser kann nicht verstehen, wieso das Ausfüllen eines Kontaktformulars eine Erschwernis sein soll, und meint, dass die Behörde „nicht am Stand der Technik ist“. Durch das Formular könnten alle wichtigen Fragen geklärt und die Kommunikation vereinfacht werden.
„Fährt die Datenschutzbehörde noch im Pony-Express oder schon im Auto?“,
versucht er mich aus der Reserve zu locken. (Ich kann das leider nicht beantworten.)
Ebenso würde die Behörde durch solche Aktionen nur der Wirtschaft schaden und es sei unverständlich, wieso vor einer Strafverfügung nicht erstmals abgemahnt wird. Stefan versucht es auf den Punkt zu bringen:
„Das ist, wie wenn die Polizei bei einer Ruhestörung mit der WEGA das Haus stürmt und um sich schießt“.
Stefan kann sich nicht vorstellen, dass die Verfügung durchgeht.
Du erinnerst dich bestimmt: Der Paketdienstleister hat letztes Jahr schon einmal eine Strafe wegen eines Datenskandals abgewehrt (lies hier). Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht die Strafe der Behörde gegen die Post in Höhe von 18 Millionen Euro wegen eines Formalfehlers aufgehoben. Das Verhältnis zwischen Datenschutzbehörde und der Post scheint nicht das Beste zu sein. Ich bin gespannt, wie das ausgeht.