© Ernst Weingartner / picturedesk.com

Strabag: Prinzip Hoffnung nach OGH-Entscheid

Insider Nº188 / 23 29.6.2023 News

Das Baukartellverfahren gegen die Strabag SE (von dem ich dir mehrfach berichtete, klicke hier und hier) dürfte nun komplett neu aufgerollt werden. Denn der oberste Gerichtshof (OGH) folgt dem Einspruch der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sowie des Bundeskartellanwalts gegen den Kronzeugenstatus des größten Bauunternehmens des Landes. Der zugrunde liegende Vorwurf: Die Strabag SE hätte nicht im Sinne der Kronzeugenregel mit der Justiz kooperiert. Ein neues Verfahren kann pikante Folgen haben. Laut Kartellgesetz (§ 29 KartG) drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes. Die Strabag erreichte 2022 einen Konzernumsatz von 17 Milliarden Euro. Ursprünglich war man mit 45,37 Millionen Euro „davongekommen“.

Haselsteiner: keine inhaltliche Entscheidung

Bei den Betroffenen herrscht das Prinzip Hoffnung:

 „Beim OGH-Beschluss handelt es sich nicht um eine inhaltliche Entscheidung. Vielmehr hat der Oberste Gerichtshof lediglich über die Zulässigkeit des Antrags der BWB im Abänderungsverfahren entschieden. Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht wird nun prüfen, ob der Antrag der BWB inhaltlich berechtigt ist. Dies ist nach unserer festen Überzeugung nicht der Fall“,

schreibt mir Strabag-Boss Klemens (Haselsteiner). Ich bin gespannt, ob die Kartellrichter das tatsächlich auch so sehen.

Aktie: Oberbank beteiligt Mitarbeiter am Erfolg
Finanzbildung stärken!
GIB MIR EINEN TIPP! Du hast eine heiße Story vom österreichischen Markt? Dann teile sie unverzüglich mit mir!
RLB OÖ Sommerfest: Netzwerken samt Brandrede
WERBUNG
EU-Green Bonds: Was sie darüber wissen müssen

Jetzt Abonnieren

LINKEDIN RSS FEED
x

WHISTLEBLOWER

Du hast eine heiße Story? Dann gib mir einen Tipp! Sende mir Texte, Fotos oder ein Video mit kurzer Beschreibung (Was? Wer? Wann? Wie? Wo?). Deine Daten werden verschlüsselt. Oder per E-Mail an: whistleblower(at)derboersianer.com
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.