Das Baukartellverfahren gegen die Strabag SE (von dem ich dir mehrfach berichtete, klicke hier und hier) dürfte nun komplett neu aufgerollt werden. Denn der oberste Gerichtshof (OGH) folgt dem Einspruch der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sowie des Bundeskartellanwalts gegen den Kronzeugenstatus des größten Bauunternehmens des Landes. Der zugrunde liegende Vorwurf: Die Strabag SE hätte nicht im Sinne der Kronzeugenregel mit der Justiz kooperiert. Ein neues Verfahren kann pikante Folgen haben. Laut Kartellgesetz (§ 29 KartG) drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes. Die Strabag erreichte 2022 einen Konzernumsatz von 17 Milliarden Euro. Ursprünglich war man mit 45,37 Millionen Euro „davongekommen“.
Haselsteiner: keine inhaltliche Entscheidung
Bei den Betroffenen herrscht das Prinzip Hoffnung:
„Beim OGH-Beschluss handelt es sich nicht um eine inhaltliche Entscheidung. Vielmehr hat der Oberste Gerichtshof lediglich über die Zulässigkeit des Antrags der BWB im Abänderungsverfahren entschieden. Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht wird nun prüfen, ob der Antrag der BWB inhaltlich berechtigt ist. Dies ist nach unserer festen Überzeugung nicht der Fall“,
schreibt mir Strabag-Boss Klemens (Haselsteiner). Ich bin gespannt, ob die Kartellrichter das tatsächlich auch so sehen.