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Schließfach-Coup: Wer ist schuld und wer muss zahlen?

Insider Nº543 / 20 15.12.2020 News

Im jüngsten Schließfach-Coup drei heimischer Bankfilialen geht der Verbraucherschutzverein (VSV) von grober Fahrlässigkeit aus und fordert daher weit mehr als 3.000 Euro Haftbegrenzung.

„Die 3.000 Euro sind in den AGB der Bank eine Haftungsbegrenzung für die Bank bei leichter Fahrlässigkeit. Ich halte diese Grenze für viel zu niedrig. Überdies gehen wir von grober Fahrlässigkeit aus und da haftet die Bank sicher unbegrenzt“,

erklärt Peter (Kolba), Gründer des VSV, der aktuell rund zehn Geschädigte aller drei Banken vertritt. 

Wie ich lese, begründet der VSV die grobe Fahrlässigkeit mit veralteten sowie niedrigen Sicherheitsvorkehrungen in den ausgeraubten Filialen Raiffeisen Regionalbank Mödling, Bank-Austria-Filiale in Klosterneuburg sowie der Raiffeisen-Filiale in Wien-Döbling. Ich habe dir erst kürzlich berichtet, dass die Bankräuber insgesamt 68 Depots im Gesamtwert von 25 Millionen Euro entleerten (durchschnittlicher Schaden von 367.647 Euro pro Schließfach), da sind 3.000 Euro natürlich nur ein Kinkerlitzchen. Dabei konnten sich die Täter offenbar Stunden lang unbemerkt im Saferaum aufhalten und Safe-Kassetten ausräumen.

Während die Bank Austria in einigen Tagen laut Peter ein Angebot zur Einigung machen möchte, hat die Raiffeisen Regionalbank Mödling eine Haftungsübernahme bereits abgelehnt. Der Raub sei von einer hochprofessionellen, internationalen Bande verübt worden, man habe nicht grob fahrlässig gehandelt und werde die Haftung daher nicht anerkennen, erklärte die Bank in einem Schreiben durch ihren Anwalt.

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