Ich habe gelesen, dass die Finanzmarktaufsicht (FMA) eine 60.000-Euro-Strafe gegen die Österreichische Staatsdruckerei Holding AG verhängt hat. Grund dafür war eine verspätete Ad-hoc Meldung vom 11. Jänner 2017. Es ging um einen internationalen Auftrag über IT-Dokumente im Wert von zehn Millionen Euro. Der Vertrag war am Vorabend des 11.1. 2017 unterzeichnet worden, sagt mir Staatsdruckerei-Vorstand Helmut (Lackner), „wir haben uns bemüht, kurzfristig zu handeln“. Laut FMA hätte die Meldung darüber aber unverzüglich erfolgen müssen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig. Für Helmut ist das natürlich bitter.
60.000 Euro sind nicht wenig Geld. Die FMA kann bei Ad-hoc-Verstößen allerdings noch weit höhere Strafen verhängen. Bis zu 2,5 Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresnettogewinns sind theoretisch möglich.
Da zeigt sich wiedermal, dass Ad-hoc Meldungen immer eine heikle Sache sind.