Die Buwog Group muss wegen Marktmissbrauch 262.500 Euro Strafe zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde abgelehnt. Damit ist die bisher in Wien höchste Verwaltungsstrafe gegen solch ein Vergehen amtlich. Der Grund dafür ist eine verspätete Ad-hoc-Meldung (sind immer wieder problematisch) im Zusammenhang mit einer Barkapitalerhöhung in der Höhe von 305,6 Millionen Euro im Mai 2017. Das Gericht nimmt, in dem mir vorliegenden Urteilsspruch, den damaligen Vorstandsvorsitzenden Daniel (Riedl) persönlich in die Pflicht (auch wenn ich weiß es ärgert ihn sehr). Das Fehlverhalten bei der Veröffentlichung falle laut Behörde in seine persönliche Verantwortung. Die Verfahrenskosten von 52.500 Euro hat die Buwog Group zusätzlich zur FMA-Strafe zu tragen. Eine Revision ist nicht mehr zulässig. Hier ein Auszug des Urteils:
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