Die Bawag PSK zog im Rechtsstreit um einen Swap-Deal (hier gibt es Details) gegen die Stadt Linz in zweiter Instanz den Kürzeren. Das Oberlandesgericht Wien folgte dem Urteil des Handelsgerichts Wien. Jetzt ist in dritter Instanz der Oberste Gerichtshof am Wort. Grundlage des Konflikts ist eine Zinswette auf einen Frankenkredit. Das Gericht folgte der Argumentation, dass die Wette nie rechtsgültig zustande gekommen war, weil ein Gemeinderatsbeschluss gefehlt hatte. Die Bawag PSK sieht das natürlich anders.
Der Streit dauert mittlerweile schon zehn Jahren, es geht um eine halbe Milliarde Euro. St. Pölten hatte sich mit der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG 2016 in einem ähnlichen Fall (klick hier) verglichen.