Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Zumtobel AG zu einer Geldstrafe von 85.000 Euro verdonnert. Grund dafür ist eine Pflichtverletzungen in Bezug auf eine Ad-Hoc-Meldungen des Unternehmens aus dem Jahre 2018. Der Vorarlberger Konzern erklärte bei der Präsentation des Jahresergebnis von 2017, dass es im Frühjahr 2018 zu einer Wertberichtigung kam. Diese muss aber gesetzlich zumindest vier Wochen vor offizieller Bekanntgabe per Ad-Hoc ausgesendet werden, sagt mir die FMA. Seitens der Zumtobel AG heißt es von Sprecherin Maresa (Hoffmann), dass „die Strafe anerkannt und bezahlt wird“. Solche Fehler finde ich unnötig, weil sehr teuer. Wäre ich Vorstand, würde ich mich darüber ordentlich ärgern. Aber über verspätete Pflichtmitteilungen sind schon einige Konzerne gestolpert.
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